Old School Big Band Fürstenfeldbruck

Corona-Hygienekonzept für Proben des Old School Bigband Fürstenfeldbruck e.V.

Muster auf Basis des Rahmenhygienekonzeptes für Proben in den Bereichen Laienmusik BayMBl. 2021 Nr. 638 vom 13.09.2021

Organisatorisches

Generelle Sicherheit- und Hygieneregeln

Grundsätzlich werden die jeweils geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben (aktuell: 14. BayIfSMV) umgesetzt.

3G-Grundsatz

Wird in unserem Landkreis Fürstenfeldbruck Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 35 überschritten, werden zu den Proben in geschlossenen Räumen nur Personen zugelassen, die im Sinne der SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind. Davon ausgenommen sind insbesondere Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, und noch nicht eingeschulte Kinder. Der Probenverantwortliche ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet. Gemäß den aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder vom Erfordernis des Nachweises eines negativen Testergebnisses ausgenommen. Bei Schülerinnen und Schülern mit Schulort in Deutschland reicht aus, dass sie durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises oder vergleichbarer Dokumente glaubhaft machen, dass sie im jeweiligen Schuljahr die Schule besuchen.

Überprüfung der vorzulegenden Nachweise (3G)

Nach der 14. BayIfSMV sind wir als Veranstalter zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G) verpflichtet.

Im Rahmen der Überprüfung reicht eine Einsicht durch den Veranstalter in den vorgelegten Nachweis mit anschließender Plausibilitätskontrolle aus. Bei dem Verdacht der Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit des vorgelegten Nachweises wird der Einlass verwehrt, wenn sich die betroffene Person nicht einer Vor-Ort-Testung unterzieht.

Kann der Probenteilnehmer keinen Testnachweis vorzeigen, ist vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen zu testen; bei positivem Selbsttestbefund erfolgt möglichst eine gezielte Information der Betroffenen durch den Verantwortlichen (Verweis auf Arzt und notwendiges Verhalten wie Vermeidung von Kontakten, Rückkehr auf direktem Weg nach Hause, Absonderung, Nachholung eines PCR-Tests).

Maskenpflicht

Teilnehmer und Besucher haben in Gebäuden und geschlossenen Räumen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Bei den Proben entfällt die Maskenpflicht für Teilnehmer unter den folgenden Voraussetzungen:

Generell von der Maskenpflicht sind befreit:

Das Abnehmen der Gesichtsmaske ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation erforderlich ist.

Mindestabstand

Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand einzuhalten. In Bezug auf Probenteilnehmer ist ein Mindestabstand grundsätzlich nicht einzuhalten, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar ist.

Umgang mit Erkrankten und Verdachtsfällen

Von der Teilnahme an Proben sind folgende Personen ausgeschlossen:

Die Teilnehmer werden vorab durch elektronisch über diese Ausschlusskriterien informiert.

Sollten Teilnehmer während der Probe für eine Infektion mit SARS-CoV-2 typische Symptome entwickeln, haben sie umgehend die Probe bzw. den Probenort zu verlassen. Die Proben­leitung ist zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft gegebenenfalls in Absprache mit der Probenleitung weitere Maßnahmen (z. B. Quarantäneanordnungen), die nach Sachlage von der Probenleitung umzusetzen sind.

Aufnahme von Kontaktdaten mit Angaben zum Anwesenheitszeitraum

Um eine Kontaktpersonenermittlung im Fall eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter den Teilnehmern zu ermöglichen, werden Name und Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie dem Zeitraum des Aufenthalts für die Dauer von vier Wochen gespeichert.

Bei der Datenerhebung werden die jeweils aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben beachtet. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf von vier Wochen zu vernichten. Eine Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung und gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Teilnehmer sind über die Speicherung, Verwendung und Löschung der Daten informiert.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Allgemeine Regelungen

Es werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit Seifenspendern und Einma­handtüchern ausgestattet. Bei Waschgelegenheiten wurden gut sichtbar Infographiken zur Handhygiene (www.infektionsschutz.de/mediathek/infografiken.html angebracht. Jetstream-Geräte sind nicht erlaubt. Kontaktflächen wie Türgriffe, Handläufe und Tischoberflächen werden unter Berücksichtigung der Nutzungsfrequenz regelmäßig gereinigt.

Lüftungskonzept

Zur Gewährleistung eines regelmäßigen und aus Sicht des Infektionsschutzes ausreichenden Luftaustausches wird die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße, Personenbelegung und Nutzung berücksichtigt.

Während der Proben sind ausreichende Lüftungspausen gewährleistet. Dabei ist ein ausreichender Frischluftaustausch, der ein infektionsschutzgerechtes Lüften sicherstellt, gewährleistet.

Reinigung:

Die Reinigungsintervalle für Handkontaktflächen oder für Gegenstände, die von verschiedenen Personen berührt werden oder die besonders häufig berührt werden (insbesondere Türklinken, Halterungen, Griffstangen/Handläufe und Tischoberflächen) sowie Toiletten wurden verkürzt. Auf die Aufbereitung von Reinigungsutensilien wird geachtet. Auf Hochdruckreiniger wird verzichtet.

Durchführung von Proben

Die Nutzung der Garderoben- und Aufenthaltsbereiche wird auf ein Mindestmaß beschränkt. Durch ein zeitlich versetztes Eintreffen vor den Proben werden Engstellen vermieden und Stoßzeiten entzerrt. Notenmaterial und Stifte werden stets nur von derselben Person genutzt.

Dirigentinnen/Dirigenten und Musikerinnen/Musiker haben möglichst nur eigene Instrumente und Hilfsmittel zu verwenden. Ein Verleih von Musikinstrumenten oder deren Nutzung von mehreren Personen darf nur nach jeweils vollständiger Desinfizierung stattfinden. Angefallenes Kondensat in Blech- und Holzblasinstrumenten darf nur ohne Durchblasen von Luft abgelassen werden. Das Kondensat muss vom Musiker mit Einmaltüchern aufgefangen und in geschlossenen Behältnissen entsorgt werden. Die Möglichkeit zur anschließenden Händereinigung ist gegeben. Ein kurzfristiger Verleih, Tausch oder eine Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist ausgeschlossen.

Testkonzept

Es kommen nur zugelassene Produkte zur Anwendung kommen, die definierte Standards (lt. Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) erfüllen. Die Probenteilnehmer werden vorab auf geeignete Weise auf die Notwendigkeit zur Vorlage eines Testnachweises oder einer Testung vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen hingewiesen.

Testmethoden:

Die Testung kann mittels der folgenden Testmethoden durchgeführt werden:

Old School Big Band Fürstenfeldbruck e.V.

Fürstenfeldbruck, 15.09.2021